Industriefotograf aus Leidenschaft
Industriefotografie Blog
Nutzungsrechte einfach erklärt – bei uns wirklich unkompliziert
Bei Nutzungsrechten wird es in vielen Unternehmen unnötig kompliziert. Bei uns ist es klar geregelt: Nach vollständiger Bezahlung übertrage ich dir die Nutzungsrechte an den Bildern ohne zeitliche und räumliche Beschränkung. Punkt. Damit intern jeder weiß, was das bedeutet, kommt hier die einfache Praxis-Erklärung.
1) Was du bei uns bekommst
Nach vollständiger Bezahlung übertrage ich dir die Nutzungsrechte an den Bildern ohne zeitliche und räumliche Beschränkung. Das heißt: Du darfst die Fotos dauerhaft nutzen – auch international – für deine Unternehmenskommunikation und dein Marketing.
Typische Nutzungen, die damit abgedeckt sind
- Website und Landingpages
- PDFs, Broschüren, Datenblätter, Präsentationen
- Messe, Rollups, Screens, Unternehmensdarstellung
- Recruiting, Stellenanzeigen, Karrierebereich
- Pressearbeit und Unternehmenskommunikation
2) Was trotzdem gilt: Urheberrecht bleibt beim Fotografen
Das Urheberrecht an den Bildern bleibt nach dem Urheberrechtsgesetz bei mir. Das ist normal und gesetzlich so vorgesehen. Für dich ist entscheidend: Du bekommst sehr weitgehende Nutzungsrechte für deine Zwecke – nur das Urheberrecht selbst kann niemand „übertragen“.
3) „Eigener Gebrauch“ – jetzt wirklich glasklar
Eigener Gebrauch heißt: Du nutzt die Bilder für dein eigenes Unternehmen, deine eigenen Marken und deine eigenen Kanäle. Also alles, was direkt zu dir gehört und von dir gesteuert wird.
Das ist „eigener Gebrauch“ (Ja)
- Deine Website, dein Blog, dein Shop
- Deine Social-Media-Profile (falls du welche nutzt)
- Deine Broschüren, Präsentationen, Datenblätter
- Deine Messestände und Displays
- Deine Stellenanzeigen und Recruiting-Maßnahmen
Das ist meist nicht mehr „eigener Gebrauch“ (bitte kurz absprechen)
- Ein Partnerunternehmen veröffentlicht die Bilder auf seiner Website als eigene Referenz
- Ein Händler nutzt die Motive für seinen Katalog oder seinen Onlineshop
- Ein Verband nutzt die Bilder für seine Außendarstellung
- Eine Plattform verlangt eine Rechteübertragung, um die Bilder selbst weiterverwenden zu dürfen
4) Was sind „Dritte“ – inklusive Lieferanten deines Kunden
Dritte sind alle außerhalb deiner eigenen Firma, die die Bilder selbst veröffentlichen oder für eigene Zwecke nutzen wollen. Dazu gehören auch Dienstleister und Lieferanten – zum Beispiel:
- Lieferanten deines Unternehmens, die eure Fotos als Referenz in ihrem Marketing einsetzen wollen
- Lieferanten deines Kunden, wenn dein Kunde die Bilder an seine Lieferkette weitergeben möchte
- Agenturen, wenn sie die Bilder nicht nur für dich ausspielen, sondern auch an andere weiterreichen
- Händler und Vertriebspartner, die die Motive auf eigenen Kanälen nutzen
- Portale, Marktplätze, Plattformen, die eigene Rechte fordern
Ein guter Merksatz: Sobald jemand außerhalb deiner Firma die Bilder unter eigenem Namen veröffentlichen will, ist es eine Nutzung durch Dritte.
5) Warum wir das trennen
- Für dich bleibt es maximal unkompliziert: volle Nutzung für dein Unternehmen, ohne Laufzeit- und Ländergrenzen.
- Wenn Dritte die Bilder ebenfalls nutzen sollen, ist das rechtlich und wirtschaftlich ein anderer Umfang – deshalb wird das separat vereinbart.
Mini-Box: Darf ich das?
- Ja: Du nutzt die Bilder auf deiner Website und in deinen Broschüren.
- Ja: Deine Agentur setzt die Bilder für dich ein (in deinem Auftrag, für deine Kanäle).
- Kommt drauf an: Dein Kunde gibt die Bilder an seinen Lieferanten weiter, damit der damit wirbt.
- Bitte absprechen: Ein Partner oder Händler will die Bilder auf seiner eigenen Website nutzen.
Typische Fehler
- Bilder werden an Partner, Händler oder Lieferanten einfach weitergereicht, ohne dass klar ist, wer sie wie nutzt.
- Eine Agentur legt die Bilder in einen Pool, aus dem später auch andere Projekte bedient werden.
- Plattformen verlangen Rechte, die über die Nutzung durch dein Unternehmen hinausgehen.
Kontakt – schick mir kurz den geplanten Einsatzzweck. Ich sage dir in einem Satz, ob es durch die Standardrechte abgedeckt ist oder ob wir eine Vereinbarung für Dritte brauchen.
5 FAQs – Nutzungsrechte einfach erklärt – bei uns wirklich unkompliziert
FAQ 1: Bekommen wir die Nutzungsrechte unbegrenzt?
Ja. Nach vollständiger Bezahlung übertrage ich die Nutzungsrechte ohne zeitliche und räumliche Beschränkung für den eigenen Gebrauch deines Unternehmens.
FAQ 2: Was bedeutet "eigener Gebrauch" ganz konkret?
Nutzung durch dein Unternehmen für deine Zwecke: Website, Broschüren, Präsentationen, Messe, Recruiting, Pressearbeit. Nicht automatisch dabei ist die Nutzung durch andere Firmen.
FAQ 3: Dürfen wir die Bilder an unsere Agentur geben?
Ja, wenn die Agentur die Bilder in deinem Auftrag für deine Kanäle nutzt. Nicht ok ist, wenn die Agentur die Bilder an Dritte weitergibt oder für andere Kunden verwendet.
FAQ 4: Was ist mit Partnern, Händlern oder Lieferanten?
Das sind Dritte. Wenn sie die Bilder selbst veröffentlichen oder für eigenes Marketing nutzen wollen, braucht es eine separate Vereinbarung.
FAQ 5: Warum bleibt das Urheberrecht beim Fotografen?
Weil es gesetzlich so geregelt ist. Für dich zählt: Du bekommst weitgehende Nutzungsrechte für deine Zwecke, das Urheberrecht bleibt beim Urheber.
„Für mich ist Industriefotografie kein Stilmittel, sondern Teil technischer Kommunikation – klar, präzise und mit Respekt vor dem, was sie zeigt.“
„Ich fotografiere nicht nur Technik. Ich übersetze sie in Bilder, die verstanden werden, auch ohne ein Wort.“
Bernd vom Hofe
Ich stehe für visuelle Kommunikation, die wirkt. Als Industriefotograf begleite ich seit 1984 Unternehmen aus Industrie, Handwerk und Mittelstand – von Maschinenfotografie bis Webdesign.